Die Rotlichtszene in Deutschland ist streng reguliert und hat hohe Standards in Bezug auf Gesundheitsschutz und Sicherheit. Es gibt viele Vorschriften, denen Bordellbetreiber und Prostituierte folgen müssen. Die Kondompflicht ist der einzige Punkt, der uns Besucher betrifft. Aber dennoch ist es wichtig, die anderen Gesetze grob zu kennen. Denn nur so kannst du einen seriösen, sicheren Betrieb identifizieren.
Der erste Besuch im Bordell ist ein großes Abenteuer. Aber du musst kein Risiko fürchten – die Zeiten der schmuddeligen, unregulierten Bahnhofsviertel sind lange vorbei. Die deutsche Bürokratie regelt genau, welche Auflagen ein Erotik-Betrieb erfüllen muss. Du kannst darauf vertrauen, dass alle sichtbaren Clubs und Bordell den Regeln folgen. Allein schon, um bei den regelmäßigen Kontrollen des Gewerbeamts keine Strafe zu bekommen.
Die wichtigsten Vorschriften für ein Bordell in Deutschland
Das Prostituiertenschutzgesetz von 2016 regelt die Vorschriften, die Bordelle und Prostituierte betreffen. In schönsten Behördendeutsch wird dargelegt, welche Verbote und Gebote in Deutschland gelten. Vieles davon ist nicht relevant für unseren Rotlicht-Alltag und bezieht sich auf Dinge wie Datenverarbeitung und Meldepflichten. Aber es gibt einige Punkte, die einen Einfluss auf deinen Besuch im Bordell haben:
- Bauliche Vorschriften: In Abschnitt 4 des ProstSchG sind die Pflichten des Betreibers geregelt. Die Räume müssen sich jederzeit von innen öffnen lassen, dürfen von außen nicht einsehbar sein und müssen ein Notrufsystem haben. Außerdem darf es keine Arbeitsanweisungen geben, die Art oder Ausmaß der sexuellen Dienste betreffen.
- Kondompflicht und Werbeverbot: Sex ohne Kondom ist im Bordell oder Laufhaus streng verboten. Das gilt bei jeder Form des sexuellen Kontakts – auch beim Oralverkehr. Die Bordelle müssen Kondome bereitstellen und mit Aushängen auf deren Nutzung hinweisen. Es darf keine Werbung für Sex ohne Kondom geben, auch nicht mit Umschreibungen wie „AO“ oder „tabulos“.
- Anmeldepflicht von Prostituierten: Bevor eine volljährige Person sexuelle Dienstleistungen anbieten darf, muss sie sich beim Amt registrieren lassen. Dabei soll überprüft werden, ob sie den Job aus freien Stücken macht. Eine Gesundheitsberatung ist ebenfalls Teil der Anmeldung.
Es gibt viel Kritik an dem Gesetz. Besonders die Meldepflicht und die verpflichtende Gesundheitsberatung wird von vielen Sexarbeiterinnen als stigmatisierend empfunden. Zudem kann bei Kontrollen das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Absatz 1 des Grundgesetzes) außer Kraft gesetzt werden.
Viele Vorschriften sind dennoch richtig und wichtig, um die Sicherheit aller Beteiligten zu gewährleisten. Die Damen sind entspannter, wenn sie sich sicher und gut geschützt fühlen. Und du musst dir bei deinem Bordellbesuch keine Sorgen machen, dass es zu brenzligen Situationen kommt. So gewinnen alle!
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